Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung BVerfG, Beschl. v. 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09 festgestellt, dass die Elternzeit bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden muss. Es wäre somit bei der Ermittlung des Einkommens lediglich das tatsächliche Einkommen der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld das für ein älteres Kind bezahlt wird, wird nicht mit einbezogen und bleibt unberücksichtigt (BVerfG, Beschl. v. 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09).
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