Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur elterlichen Sorge

Am 3. Dezember 2009 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass die Regelung des deutschen Gesetzes bezüglich des Sorgerechtes nicht verheirateter, lediger Väter dem Diskriminierungsverbot zuwiderläuft und unrechtmäßig ist. Ähnlich hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits den Gesetzgeber aufgefordert, diese Regelung zu überdenken. Auch das Verfassungsgericht hat Anstoß daran genommen, dass ein unverheirateter Vater das Sorgerecht nur dann bekommt und bekommen kann, wenn die leibliche Mutter des Kindes zustimmt. Ledige Väter können nunmehr davon ausgehen künftig zumindest eine Chance zu bekommen gegen den willen der Mutter den Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht durchzusetzen. Wie sich der Gesetzgeber jedoch entscheidet, ob er eine Gleichstellung der verheirateten und unverheirateten Väter vornimmt oder den Gerichten vorgibt eine Entscheidung nach dem Wohl des Kindes zu treffen bleibt derzeit wohl noch offen. Im Moment jedoch verstößt die aktuelle Regelung gegen europäisches Recht und kann so nicht mehr angewendet werden.
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